Zertifiziert nach ÖNORM EN 14804
Anforderungen an Sprachschulen

Diese europäische Norm legt Anforderungen an Anbieter von Sprachreisen, einschließlich Sprachschulen, fest. Insbesondere setzt diese Qualitätsmaßstäbe für im Klassenraum stattfindenden, direkten Sprachunterricht und alle hiermit verbundenen Dienstleistungen die Bestandteile von Sprachstudienprogrammen sein können.

Mit dem Zertifikat Nr. ON - S 2008 024 wird uns Konformität der Dienstleistung Sprachreisen gemäß der Europäischen Norm EN 14804 bescheinigt. Damit sind wir in Österreich die erste zertifizierte Sprachschule ohne Auslandsangebot!

Die Norm regelt einerseits die ausreichende, klare, verständliche, wahrheitsgetreue und lesbare Informationsbereitstellung vor Vertragsabschluss. Dies beinhaltet detaillierte Informationen zum Anbieter und Kursdetails, zum Ziel des Kurses & Unterricht, den Lehrern & Betreuung, Unterbringung, Freizeitaktitvitäten, der Anreise und auch der Ankunft.
Anderseits regeln wesentliche Paragraphen die Dienstleistungserbringung und beinhalten:

  • Management und Personal
    Qualifikation muss vorliegen und es muss sichergestellt werden, dass die Ziele des Sprachkurses erreicht werden. Es muss für die Wirksamkeit und Effizienz des Unterrichts, der Unterbringung und der Leistungen des Freizeitprogramms, der Betreuung und verknüpfter Dienstleistungen gesorgt sein.
    Das Management muss für eine ausreichende Schulung des Personals (Lehrer & Betreuer) sorgen und diesem bei der Ausübung ihrer Tätigkeit Unterstützung anbieten.
  • Qualifikation des Lehrpersonals
    Es wird Wert auf ausschließlich erwachsene Lehrer & Betreuer gelegt, mit einer Ausbildung um die Zielsprache im heimischen Ausbildungssystem zu unterrichten.
    Die Lehrer müssen ein Zertifikat erworben haben, das die entsprechende Ausbildung und Qualifikation zeigt und einem Mindeststandard (TEFL oder CELTA) entspricht, wenn kein Universitätsstudium der Zielsprache vorliegt.
    Heimisches Lehrpersonal muss über fundierte Fähigkeiten in der Zielsprache und Landeskultur verfügen. Des Weiteren müssen sie in der Lage sein, das linguistische System der Zielsprache darzustellen.
    Geregelt wird auch das berufliche Verhalten und standesgemäße Benehmen.
  • Betreuung und Gruppenleiter
    Bedingungen werden gestellt hinsichtlich der Qualifikation der Gruppenleiter und der Ratio zur Gruppengröße. Ansprechpartner für die Kursteilnehmer und Maßnahmen für Notfälle sind ebenfalls geregelt.
  • Unterricht und Freizeit
    Gefordert sind Einstufungsmaßnahmen, die dem Niveau der Teilnehmer entsprechen und einer Erklärung der Zielsetzung des Kurses und seiner Bestandteile.
    Beinhaltet ist auch die Vielfalt an Lernaktivitäten, sodass die Verbesserung praktischer Sprachfähigkeiten und des zugrundeliegenden Sprachwissens gefördert wird.
    Hinsichtlich des Freizeitprogramms gilt die Forderung, dass wenigsten ein Teil davon mit dem Sprachunterricht in Beziehung steht.
  • Lehrplan, Dokumentation und Durchführung
    Gefordert sind geplante Lektionen und Lektionsfolgen. Wert wird gelegt auf Kursunterlagen sowie Handbücher für Lehrer und Betreuer. Anforderungen an eine ordnungsgemäße Dokumentation und Maßnahmen zur Qualitätssicherung sind ebenfalls ein wichtiger Punkt.
    Ein positives Lernumfeld ist zu schaffen, sodass das Interesse der Teilnehmer aufrecht bleibt.
    Die Lehrer müssen ein harmonisches Arbeitsverhältnis zur Klasse aufrecht halten und die Reaktionen der Teilnehmer sind zu überwachen, sodass individuelle Schwierigkeiten bemerkt werden und entsprechend reagiert werden kann.
    Es muss durch verschiedenste Aktivitäten die Möglichkeit zur Umsetzung des Gelernten gegeben werden.
    Die Kurse sind im Detail zu überwachen und zu prüfen. Die Ergebnisse sind zu analysieren und wenn notwendig sind Verbesserungsmaßnahmen zu setzen. Umfragen sind eine der Ma8nahmen.
  • Klassenräume und Unterbringung
    Die Räumlichkeiten für Unterricht, Freizeit und Gemeinschaftsräume müssen eine angemessene Größe und Einrichtung aufweisen.
    Ebenso ist die Größe und Ausstattung von Schlafräumlichkeiten, Badezimmer und Reinigungsservice, Einrichtungen zur Aufbewahrung von Wertsachen, und ausreichend Möglichkeiten zur Einnahme von Mahlzeiten geregelt.